Keine Maskenpflicht auf Tennisanlagen
Entgegen den veröffentlichten Verhaltensregeln, hat der ÖTV nun bekanntgegeben, dass die österreichische Bundesregierung den Mund- und Nasenschutz im Freien auf der Tennisanlage nun nicht mehr vorschreibt. Lediglich beim Betreten des Innenbereichs zu den WC-Anlagen ist ein Mund- und Nasenschutz verpflichtend.
Siehe dazu auch http://www.oetv.at/oetv/newsletter/newsletter-2020/oetv-news-aenderungen-per-1-mai.html